Verkehrsrecht


RAin Jetter-Strecker 

Sind Sie Opfer eines unverschuldeten Verkehrsunfalles geworden und haben einen Schaden an Ihrem Fahrzeug erlitten oder sind selbst verletzt worden?


In einem solchen Fall steht Ihnen der Ersatz Ihres finanziellen Schadens und Schmerzensgeld zu. 

Die Haftpflichtversicherungen wenden sich meist direkt an Sie und erklären häufig, dass die Schadensabwicklung unproblematisch erfolgen wird und suggerieren Ihnen, dass sie keinen Anwalt beauftragen müssen. Auch wenden die Haftpflichtversicherungen öfters ein unberechtigtes Mitverschulden ein und regulieren nur einen Teil Ihres Schadens.

Hierbei ist Vorsicht geboten. Nicht alle Ihnen zustehenden Ansprüche werden von der gegnerischen Versicherung ohne die Einschaltung eines Rechtsanwaltes reguliert, um Kosten zu sparen. Die Anwaltsgebühren werden bei der Unfallregulierung grundsätzlich von der gegnerischen Versicherung übernommen. 

Nehmen Sie daher Kontakt mit mir auf um sich nicht mit den Begrifflichkeiten des Sachschadens, des Nutzungsausfalles, des Haushaltsführungsschadens, der Auslagenpauschale, Wertminderung, Betriebsgefahr oder Sachschaden auseinandersetzen müssen. Ich werde mich um Ihre Ansprüche kümmern und alle Formalitäten übernehmen. 

Sollte die herbeigerufene Polizei ein Verschulden von Ihnen an dem Verkehrsunfall in Betracht ziehen, kümmere ich mich selbstverständlich auch um Ihre Verteidigung in dem gegen Sie gerichteten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (z.B. fahrlässiger Körperverletzung) oder gegen die Abwehr eines Bußgeldbescheides (z.B. Verursachung eines Verkehrsunfalles wegen überhöhter Geschwindigkeit). Bezüglich des Vorwurfes der fahrlässigen Körperverletzung müssen Sie bei einer Verurteilung mit einem Fahrverbot von mindestens 1 Monat rechnen. Sollten Sie auf Ihren Führerschein aus beruflichen Gründen angewiesen sein, nehmen Sie Kontakt mit mir auf, bevor Sie mit der Polizei über den Vorfall sprechen. Machen Sie von Ihrem Recht zu Schweigen gebrauch!!

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